Nach der Trennung der Eltern, oder auch wenn Eltern nie als Paar zusammen gelebt haben, stellt sich die Frage, wie die Betreuung der Kinder gut gestaltet werden kann. Aus unserer Sicht gibt es nicht das EINE richtige Modell, es gibt verschiedene Modelle, die gleichwertig nebeneinander stehen. Eltern sind gefordert, das für sie und ihre Kinder am besten funktionierende Modell auszuwählen. Dabei kann es auch sein, dass sich dies im Laufe der Entwicklung der Kinder und der Eltern auch immer wieder verändert. Das ausgewählte Modell und dessen Umsetzung sollte sich zu Beginn am vorher gelebten Betreuungsmodell, am Alter der Kinder und deren Bedürfnissen orientieren.
Die jeweiligen Modelle haben Auswirkungen auf die Beziehung der verschiedenen Familienmitglieder untereinander, den Unterhalt, die Kosten und die Möglichkeit ein Einkommen zu erwirtschaften. Daher sollte gemeinsam gut überlegt und abgesprochen werden, wie die Betreuung der Kinder gestaltet werden soll. In der Broschüre "Doppelresidenz - Ein Betreuungsmodell für uns?" finden sich viele interessante Informationen, die auch für alle anderen Betreuungsmodelle gelten.
Hier stellen wir die unterschiedlichen Modelle vor:
Das so genannte Residenzmodell ist die in Österreich üblichste Betreuungsform nach Trennung. Die Kinder leben hauptsächlich bei einem Elternteil. Üblich sind Aufenthalte der Kinder beim getrennt lebenden Elternteil jedes zweite Wochenende und ein bis zweimal unter der Woche am Nachmittag. Der getrenntlebende Elternteil ist Geldunterhaltspflichtig. Der hauptbetreuende Elternteil leistet Naturalunterhalt.
Der erweiterte Umgang ist eine Zwischenform von Residenzmodell und Doppelresidenz. Der überwiegende Teil der Betreuung wird von einem Elternteil übernommen. Der zweite Elternteil übernimmt aber einen größeren Anteil an Betreuung und Verantwortung als beim Residenzmodell. Das hat auch Auswirkungen auf den Unterhalt und vermindert diesen.
Doppelresidenz bedeutet für uns halbe-halbe. Beide Elternteile übernehmen in gleichem Ausmaß Betreuung und Verantwortung in allen die Kinder betreffenden Angelegenheiten. Die Kinder wohnen gleichermaßen in zwei Haushalten und wechseln in vereinbarten Rhythmus hin und her. Die anfallenden Kosten werden geteilt. Ist das Einkommen der Eltern unterschiedlich hoch, so kann ein Restgeldunterhalt fällig werden.
Beim so genannten Nestmodell ist das gemeinsame Familienheim der Ausgangspunkt. Die Kinder bleiben dabei im Nest, wechseln also nicht. Die Eltern dagegen leben abwechselnd bei den Kindern. Sie betreuen und versorgen sie ebenfalls im Wechsel. Manchmal nehmen sich die Eltern aus Kostengründen eine gemeinsame zusätzliche Wohnung, die sie bewohnen, wenn der andere Elternteil bei den Kindern ist. Je nachdem ob es Unterschiede im Betreuungsausmaß und Einkommen gibt, kann Unterhalt anfallen.
Aus unterschiedlichen Gründen kann es sein, dass zwischen dem getrenntlebenden Elternteil und den Kindern kein Kontakt besteht. Dafür kann es gute Gründe geben, wie der Schutz von Leib und Leben, oder starke psychische Belastung der Kinder kann zu Pausen im Kontakt führen. In diesen Fällen ist die Einschränkung auf sogenannte Identitäts-Kontakte oder der Abbruch zum Wohle des Kindes wichtig.
Die Entfremdung des getrenntlebenden Elternteils aber durch den hauptbetreuenden Elternteil oder auch Desinteresse des getrenntlebenden Elternteil haben beides nachhaltige negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Kinder. Die Kinderrechtskonvention besagt, dass Kinder ein Recht auf Kontakt zum zweiten Elternteil haben. Der Wunsch der Kinder sollte dem Alter entsprechend, dringend berücksichtigt werden.