Das so genannte Residenzmodell ist die in Österreich üblichste Betreuungsform nach Trennung. Die Kinder leben hauptsächlich bei einem Elternteil. Üblich sind Aufenthalte der Kinder beim getrennt lebenden Elternteil jedes zweite Wochenende und ein bis zweimal unter der Woche am Nachmittag. Der getrenntlebende Elternteil ist Geldunterhaltspflichtig. Der hauptbetreuende Elternteil leistet Naturalunterhalt.